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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma AST Elektro Tüscher AG

1. Geltungsbereich der AGB
Die vorliegenden AGB der AST Elektro Tüscher AG sind für alle Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen und für elektrotechnische Installationen der AST Elektro Tüscher AG gültig. Vorhandene und eigene Geschäftsbedingungen des Kunden, Auftraggebers, Bestellers oder Käufers (nachfolgend Kunde genannt), werden wegbedungen.

2. Gültigkeit
Angebote der AST Elektro Tüscher AG sind, sofern nichts anderes angegeben, 30 Tage ab Ausgabedatum gültig.

3. Preise
Alle Total-Preisangaben der AST Elektro Tüscher AG verstehen sich rein Netto inkl. MwSt. und in Schweizer Franken (CHF).
Allfällige Preisänderungen auf Grund von Währungsschwankungen oder Technologiewandel sind vorbehalten.

3.1 Richtpreise
Richtpreise, Preise für Annahmen und Preise für Optionen und Varianten (nachfolgend Richtpreise genannt), sind nicht in der Netto-Summe enthalten.
Sie werden stets blau und in Klammern angegeben und mit «Total Annahmen/Richtpreise» deklariert. Diese Richtpreise dienen dazu, Arbeiten, bei denen der Aufwand, zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht konkret abgeschätzt werden kann, zu bepreisen.

4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungskonditionen sind im Angebot respektive Rechnung angegeben.
Gerät der Kunde in Verzug, so hat die AST Elektro Tüscher AG Anspruch auf Mahnspesen.
Es gibt total 4 Mahnstufen, welche sich wie folgt zusammensetzen:

1. Mahnung (Zahlungserinnerung genannt) kostenlos, mit 10 Tage Frist
2. Mahnung CHF 20.00, mit 10 Tage Frist
3. Mahnung CHF 50.00, mit 10 Tage Frist
4. Sollte ein Kunde auch die 3. Mahnung ignorieren, so wird eine allerletzte Zahlungsaufforderung von 10 Tagen versendet (die Total Mahnspesen von CHF 70.00 sind nach wie vor fällig). Sollte die Zahlungsaufforderung erneut ignoriert werden, so wird ein Betreibungsverfahren gegen den Kunden eröffnet.
Weiter ist die AST Elektro Tüscher AG berechtigt, sämtliche Leistungen unverzüglich und ohne weitere Mitteilung einzustellen.

5. Lieferfristen / Lieferungen
Für Lieferfristen von Produkten und Apparaten können nur Richtangaben gemacht werden, da die Herstellerangaben massgebend sind und diese je nach Marktsituation kurzfristig ändern können.

6. Lieferungen durch Kunde
Die AST Elektro Tüscher AG übernimmt keine Haftung für durch den Kunden gelieferte Produkte und Materialien sowie durch von ihm Beauftragte und von diesen gelieferte Hard- und Software, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.

7. Termine
Kann der Kunde die notwendigen Voraussetzungen für eine termingerechte Erfüllung gemäss Vertrag nicht gewährleisten, ist die AST Elektro Tüscher AG von der Einhaltung der vereinbarten Termine entbunden. Ansonsten verpflichtet sich die AST Elektro Tüscher AG die Termine einzuhalten. Können Termine von der AST Elektro Tüscher AG infolge verspäteter Instruktion oder Dokumentation durch den Kunden nicht eingehalten werden, lehnt die AST Elektro Tüscher AG jede Haftung für daraus entstehende Schäden ab.

8. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an Produkte und Materialien geht erst mit der vollständigen Bezahlung des im Vertrag vereinbarten Preises auf den Kunde über. Die AST Elektro Tüscher AG ist zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts im Register ermächtigt, solange die Zahlung nicht vollständig geleistet ist. Kommt der Kunde mit der Bezahlung in Verzug, so hat die AST Elektro Tüscher AG das Recht, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten.

9. Prüfung, Mängelrüge und Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, die von der AST Elektro Tüscher AG gelieferten Produkte, Materialien und Leistungen sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde seine Prüfungspflicht, gilt die Lieferung als vorbehaltlos als genehmigt.

10. Eigentums- und Immaterialgüterrecht
Das Eigentums- und Immaterialgüterrecht an allen Projekten, Zulassungen, Software, Zeichnungen, Schemata, Plänen, Berechnungen und an sonstigen Unterlagen der Anlage bleibt bei der AST Elektro Tüscher AG.

11. Lizenzen und Gebrauch
Der Kunde ist für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen (zB. Gebrauchsanleitungen und ähnliches) verantwortlich und bestätigt diese gelesen und verstanden zu haben. Die AST Elektro Tüscher AG haftet nicht für Forderungen Dritter oder Hersteller auf Grund Nichteinhaltens oder Schäden derer Lizenzbestimmungen.

12. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ist im jeweiligen Angebot festgelegt.
Nicht enthaltene Leistungen werden zu den bei der Ausführung gültigen Preisen zusätzlich verrechnet.

13. Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination
Die Verantwortung für die Koordination der verschiedenen Unternehmen im Bauvorhaben liegt beim Kunde resp. bei der Bauleitung. Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination wird separat verrechnet.

14. Mengenangaben im Angebot
Die Mengenangaben im Angebot (m, St. etc.) sind annähernd. Das heisst, sie können unter- oder überschritten werden, ohne dass der Kunde Äderungsansprüche an die Einheitspreise geltend machen kann. Die Mengenangaben gelten als Kalkulationsgrundlage für das von der AST Elektro Tüscher AG gemachte Angebot. Änderungen/Mehrleistungen bedürfen der gegenseitigen Schriftlichkeit. Der daraus resultierende Aufwand wird entschädigt, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Stellt die AST Elektro Tüscher AG fest, dass die vereinbarte Ausführung des Werkes Mehrleistungen (Arbeit, Material etc.) zur Folge hat, die sie bei der Erstellung des Angebots nicht kannte oder kennen konnte, hat er den Kunden mündlich oder schriftlich zu informieren. Ohne schriftliche Einsprache durch den Kunde innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt, gelten die Mehrleistungen als genehmigt und die Kosten gehen zu Lasten des Kundes.

15. Offerten und Dokumentationen von Anlagen
Die von der AST Elektro Tüscher AG dem Kunden übergebenen geistigen Werke wie Dokumente, Offerten, Zeichnungen etc. bleiben Eigentum der AST Elektro Tüscher AG. Sie dürfen Drittpersonen, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich gemacht und abgegeben werden. Im Übertretungsfalle ist die AST Elektro Tüscher AG berechtigt, eine Konventionalstrafe in der Höhe von 10% der Offertsumme einzufordern.

16. Asbest und andere gesundheitsgefährdende Stoffe
Besteht der Verdacht, dass besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest usw. vorhanden sind, muss die AST Elektro Tüscher AG die Gefahren eingehend ermitteln und die Risiken bewerten. Der Kunde ist verpflichtet, die AST Elektro Tüscher AG auf ihm bekannte Vorkommen von Asbest oder anderen gesundheitsgefährdenden Stoffe hinzuweisen. Der Kunde trägt in jedem Fall die Kosten, insbesondere für Gefahrenermittlung, erforderliche Massnahmen und fachgerechte Entsorgung.

17. Durchbrüche, Kernbohrungen, Schlitze
Die AST Elektro Tüscher AG lehnt jede Haftung ab für Beschädigungen an bestehenden, verdeckten Leitungen, von denen sie keine Kenntnis hatte oder keine Kenntnis haben konnte.

18. Haftung
Die AST Elektro Tüscher AG haftet nur für Sach- und Personenschäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Im Übrigen wird die Haftung wegbedungen. Des Weiteren haftet die AST Elektro Tüscher AG nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schaden aus Ansprüchen Dritter, sowie andere Folgeschäden. Die AST Elektro Tüscher AG haftet nicht für Schäden entstanden auf Grund höherer Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Unruhen, Ein- und Ausfuhrverbote, Terrorakte, Energie- und Rohstoffmängel etc. Wenn Kunden Lieferungen und/oder Leistungen von Unterlieferanten oder Subunternehmern direkt beziehen oder in Auftrag geben, besteht für diese Leistungen keinerlei Haftungs- bzw. Garantieanspruch gegenüber der AST Elektro Tüscher AG.

19. Diebstahl
Die AST Elektro Tüscher AG haftet nicht für bereits montiertes oder installiertes Material, welches von Dritten entwendet wurde. Die Kosten für den Materialersatz sowie allfällige Installationskosten sind vom Kunden zu tragen.

20. Gewährleistung und Abnahme
Die Gewährleistung beträgt fünf Jahre ab Abnahme des Werkes. Weist das Werk bei der Abnahme keine oder nur unwesentliche Mängel auf, so gilt das Werk als abgenommen und die Garantiefrist beginnt zu laufen. Weist das Werk wesentliche Mängel auf, welche die Funktionstüchtigkeit beeinträchtigen, werden die Mängel protokolliert, die Abnahme wird zurückgestellt und zur Behebung der Mängel wird eine Frist vereinbart. Danach erfolgt eine erneute Prüfung.

21. Datenschutz und Geheimhaltung
Die AST Elektro Tüscher AG verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten. Der Kunde behandelt alle Informationen, die er von der AST Elektro Tüscher AG erhält streng vertraulich. (Insbesondere Codes, Login-Namen sowie Passwörter usw.). Aus Gründen der Sicherheit im Interesse des Anlagenbesitzers sind durch alle Beteiligten und wo angebracht, sämtliche schriftlichen Dokumente sowie Hard- und Software vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist, ist die AST Elektro Tüscher AG berechtigt, den Kunden als Referenz gegenüber potentiellen Kunden zu verwenden.

22. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Sitz der AST Elektro Tüscher AG.,

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